Rechtliche Hinweise

Die SecCrest GmbH bietet Investoren eine Unternehmensbeteiligung in Form von Genussrechten an (Direktinvestition). Das von den Anlegern eingezahlte Kapital (Genussrechtskapital) wird nicht im Währungshandel investiert, sondern in die zukünftige Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese wird nach noch zu beantragender Registrierung gem. § 44 KAGB ihre Gewinne aus der Verwaltung der zukünftigen SecCrest Fonds erwirtschaften, aus welcher im Gelingensfall Grunddividende und Überschussbeteiligung der Genussrechte bedient werden. Die zukünftigen SecCrest-Fonds stehen als Spezial-AIF i. S. v. § 1 Abs. 6 KAGB aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich professionellen, semi-professionellen und institutionellen Investoren offen.

Die Zeichnung von Genussrechten bedeutet eine Unternehmensbeteiligung, für die es keine Garantie des Gelingens gibt. Den hohen Erfolgschancen stehen ebensolche Risiken gegenüber, maximal bis zum Verlust des Beteiligungskapitals.

Die von der SecCrest GmbH ausgegebenen Genussrechte unterfallen gem. § 2 Abs. 3 VermAnlG nicht der Prospektpflicht, da es sich um ein Angebot handelt, bei dem von derselben Vermögensanlage nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden.

Jede Genussrechtsserie ist gesetzlich auf maximal 20 Anteile begrenzt. Sind alle 20 Anteile einer Genussrechtsserie gezeichnet, ist eine Beteiligung daran nicht mehr möglich.

  • Mindesteinlage: 50.000 Euro
  • Jährliche Grunddividende: aktuelle Konditionen auf Anfrage.
  • Überschussbeteiligung als prozentualer Anteil am Gewinn der SecCrest GmbH: aktuelle Konditionen auf Anfrage.

Persönliche vor Ort Termine nach Vereinbarung und nach Vorlage eines Kapitalnachweises.